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5.0 Literaturverzeichnis
[1] Matuz, Josef: Das Osmanische Reich. Grundlinien seiner Geschichte. Darmstadt 1985 (Die im Anhang befindliche Zeittafel gliedert sich nach Jahrhunderten, im Gegensatz zur inhaltlichen
Materialbewältigung.) Dieses Buch eignet sich im besonderen, sich dem Gebiet der “Osmanistik” zu nähern. Die dort angegebenen Literaturhinweise ermöglichen den Einstieg in dieses umfassende Wissensgebiet.
[2] Tietze, Andreas: Mit dem Leben gewachsen. Zur osmanischen Geschichtsschreibung in den letzten fünfzig Jahren, in: Das Osmanische Reich und Europa 1683 bis 1789: Konflikt, Entspannung
und Austausch. (Wiener Beiträge zur Geschichte der Neuzeit, Bd. 10 S. 15-23) Hrsg. Heiß, G./Klingenstein,G., München 1983
Neu Literaturhinweise zur Problematik der heutigen Forschungsliteratur. Kreiser, Klaus: Der Osmanische Staat 1300-1922, München 2001
[3] Endreß, Gerhradt: Einführung in die islamische Geschichte, München 1982 (Dort befindet sich eine übersichtliche Dargestellte Bibliographie über den Islam.)
[4] Faroqhi, Suraiya: Geschichte des Osmanischen Reiches, München 2000 (Mit der zunehmenden Erforschung bisher vernachlässigter oder nicht beachteter wirtschaftlichen,
gesellschaftlichen und kulturellen Betrachtungen, ändert sich auch die Periodisierung)
[5]Scharlipp, Wolfgang-Ekkehard: Die Frühen Türken in Zentralasien. Eine Einführung in ihre Geschichte und Kultur, Darmstadt 1992
[6] Unter Togril Beg 1037-63 und 1055 die Einnahme von Bagdad.
[7] 1071 Schlacht bei Malazgirt (Alp-Arslan 1063-72), beginn der türkischen Besiedlung Anatoliens. Bezeichnung der Einwohner als Romaer (Römer) führt zur Bezeichnung Rum-Seldschuken ab etwa
1175 mit dem Zerfall des Seldschukischen Großreiches in Teilreiche.
[8] Regierungszeit von Sultan Alaeddin Keikubad I (1220-1237) mit der Hauptstadt Konya
[9] Schlacht am Kösedag 1243 Oberhoheit durch die mongolischen Iichane.
[10] Besonders nach der Eroberung von Bursa übernimmt die osmanische Führung den noch erhaltenen Verwaltungsaufbau zur Erbringung der christlichen Kopfsteuer (gizya).
[11] Als Parallele können wir die schnelle Ausbreitung des Islam nach dem Tode des Propheten in Betracht ziehen, welche ähnliche Strukturen bei den eroberten Völker vorfand. Siehe hierzu:
Cahen, Claude: Der Islam I. Vom Ursprung bis zu den Anfängen des Osmanenreiches. (Fischer Weltgeschichte Bd. 14) Frankfurt a.M. 1976 S. 22 ff.
[12] Maritza 1371 und Kosovo (Amselfeld) 1389
[13] Matuz, Op. cit., S.45 ff
[14] Werner, Ernst: Die Geburt einer Großmacht- Die Osmanen (1300-1481). Ein Beitrag zur Genesis des türkischen Feudalismus. 4 Aufl. Ost-Berlin 1985, S. 194 ff.
[15] Matuz, Op. cit., S. 48
[16] Schändlinger, Anton: Die Endeckung des Abendlandes als Vorbild. Ein Vorschlag zur Umgestaltung des Heerwesens und der Außenpolitik des Osmanischen Reiches zu Beginn des 18 Jh., in: Das
Osmanische Reich und Europa 1683 bis 1789: Konflikt, Entspannung und Austausch. (Wiener Beiträge zur Geschichte der Neuzeit Bd. 10, S. 89-112) Hrsg. Heiß, G. u. Klingenstein, G., München 1983, S. 90
[17] Zur Türkenkriegsproblematik in Ungarn, siehe: Teply, Karl u.a.: Die Türkenkriege in der historischen Forschung. (Forschungen und Beiträge zur Wiener Stadtgeschichte Bd. 13) Hrsg.
Czeike, F., Wien 1983. (Darin befinden sich Umfangreiche Literaturhinweise zur Türkenkriegs- problematik und zum Verständnis der europäischen-osmanischen Beziehungen.)
[18] Matuz, Op.cit., S. 214 ff.
[19] Abschaffung des Turbans, der Kaftane und Pluderhosen sowie Einführung des Fes. Allgemeine Einführung europäischer Kleidung und Heeresreform unter dem späteren Generalfeldmarschall von Moltke.
[20] Allgemeiner Beginn mit dem großherrlichen Handschreiben “Hatt-i Serif von Gülhane” am 03.11.1839 etc. und der Einführung einer Verfassung mit dem “Kanun-u Esasi” am 23.12.1876, siehe
auch Matuz, Op. cit., S. 230 ff.
[21] Büttner, Friedemann Hrsg.: Reform und Revolution in der islamischen Welt. Von der osmanischen Imperialdoktrin zum arabischen Sozialismus. München 1971 S. 10 ff.
[22] Junktürkische Revolution vom 24.07.1908 und Einführung einer konstitutionellen Monarchie durch die Wiedereinsetzung der Verfassung, siehe hierzu Matuz, Op. cit., S. 251 ff.
[23] 02.11.1914 bis zum Waffenstillstand am 30.10.1918.
[24] 10.08.1920, siehe hierzu Matuz, Op. cit., S. 273 ff.
[25] Zu staatsrechtlichen Fragen; Krüger, Hilmar: Fetwa und Siyar. Zur internationalrechtlichen Gutachterpraxis der osmanischen Scheich ül-Islam vom 17. bis 19 Jh. unter besonderen
Berücksichtigung des “Behcet ül-Fetwa”. Wiesbaden 1978
[26] Röhrborn, Klaus: Untersuchungen zur osmanischen Verwaltungsgeschichte. (Studien zur Sprache, Geschichte und Kultur des islamischen Orients Bd. 5) Hrsg. Spuler, B., Berlin 1973
[27] Dies trifft vor allem in der klassischen Phase des Reiches zu. Im 18 Jh. war für die höheren Ränge der Reichsverwaltung Ämterpacht zu zahlen, gleichfalls vererbten sich zunehmend die
Positionen innerhalb der in Konstantinopel und Rumelien ansässigen Familien. Gegen Ende des Reiches bestand die Führungsschicht in seiner Hauptsache aus Türken. Siehe hierzu; Büttner, Op. cit., S. 28 ff.
[28] Recht der Untertanen auf eigene nach Religion getrennter Rechtsprechung.
[29] (konstitutionellen Absolutismus); Büttner, Op. cit., S. 46
[30] Popoulia, D. Basilike: Ursprung und Wesen der “Knabenlese” im Osmanischen Reich. (Südosteuropäische Arbeiten, 59), München 1963
[31] Matuz, Op. cit., S. 219
[32] Werner, Op. cit., S. 11 ff. sowie Keskin Hakki: Die Türkei. Vom Osmanischen Reich zum Nationalstaat. Berlin 1981, S. 15 ff.
[33] Keskin, Op. cit., S. 20 ff. sowie Matuz, Op. cit., S. 158
[34] Röhborn, Op. cit., (Timar ist persischen Ursprung und bedeutet “Vorsorge/Fürsorge” und hat die selbe Bedeutung wie das byzantinische “Pronoia” sowie Ähnlichkeiten mit dem
seldschukischen “Iqta”.)
[35] Matuz, Op. cit., S. 222 ff.
[36] Krüger, Op.cit. S. 26/27 und 116 ff.
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